Arzt füllt Reha-Antrag für Patient aus

Ambulante Reha:
So stellen Sie den Antrag

Die ambulante Rehabilitation der Pensionsversicherung (PV) kann von Versicherten im erwerbsfähigen Alter in Anspruch genommen werden. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Reha-Antrag korrekt ausfüllen und wohin Sie den Antrag schicken müssen.

Inhalt

    Ist die ambulante Reha geeignet?

    Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin*Ihrem Arzt klären, ob eine ambulante Reha für Sie in Frage kommt. Die Entscheidung hängt von Ihrer Erkrankung, Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrer persönlichen Lebenssituation ab.

    Eine ambulante Reha ist vor allem dann sinnvoll, wenn:

    • die Reha-Einrichtung in angemessener Fahrzeit (bis zu 50 km vom Wohnsitz oder Arbeitsplatz) erreichbar ist,
    • keine stationäre Reha aus medizinischen Gründen notwendig ist,
    • berufliche oder soziale Gründe gegen einen stationären Aufenthalt sprechen,
    • Sie familiäre Verpflichtungen haben oder in Ihrem gewohnten Umfeld bleiben möchten.

    Den Reha-Antrag stellen

    1. Antrag stellen: Ihre*Ihr behandelnde*r Ärztin*Arzt stellt den Reha-Antrag und begründet die medizinische Notwendigkeit. Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus kann auch von dort ein Antrag auf ambulante Rehabilitation gestellt werden.
    2. Antrag ausfüllen & unterschreiben: Der Antrag muss vollständig von Ihrer Ärztin*Ihrem Arzt ausgefüllt und unterschrieben werden.
    3. Antrag einreichen: Senden Sie den ausgefüllten Antrag an die zuständige Landesstelle der Pensionsversicherung (PV). Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.

    Anmeldeformular PV ZAR Graz

    Um eine ambulante Rehabilitation im PV ZAR Graz in Anspruch zu nehmen, können Sie auch die Anmeldeformulare in den bereitgestellten Foldern ausfüllen. 

    Das Formular muss von Ihrer*Ihrem behandelnden Ärztin*Arzt (Haus- oder Fachärztin*arzt/Krankenhaus/Ambulatorium) ausgefüllt werden. Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an, damit wir Sie kontaktieren können.

    Sie können das Anmeldeformular am Postweg, per Fax, E-Mail oder persönlich in unserer Leitstelle abgeben. Unsere Adresse & Kontaktdaten finden Sie hier.

    Prüfung des Antrags

    Die Pensionsversicherung (PV) prüft die Dringlichkeit und die medizinische Notwendigkeit Ihres Antrags und ermittelt den zuständigen Versicherungsträger.

    Wenn ein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist, benötigen Sie von diesem eine Kostenübernahmeerklärung. Kontaktieren Sie am besten Ihre Krankenversicherung.

    Die PV entscheidet auch über die geeignete Einrichtung und die Dauer der Reha. Dabei stehen die medizinische Behandlung und die Therapie im Vordergrund.  

    Wir arbeiten daran, den Bearbeitungsprozess effizient zu gestalten, damit Sie Ihre Reha so schnell wie möglich beginnen können. Bitte haben Sie Verständnis, dass persönliche Wünsche nur eingeschränkt berücksichtigt werden können.

    Mein Antrag wurde bewilligt

    Nach Bewilligung Ihres Reha-Antrags erhalten Sie eine schriftliche Verständigung und eine Einladung vom zuständigen Reha-Zentrum.

    Die Rehabilitation startet mit einer ärztlichen Erstuntersuchung. Sie werden schriftlich über diesen Termin informiert. Bitte bringen Sie Ihre medizinischen Befunde und eine aktuelle Medikamentenliste zum Termin mit.

    Rat & Hilfe

    Bei einer Reha tauchen häufig Fragen und Unsicherheiten auf. Die Pensionsversicherung (PV) hat daher die wichtigsten Informationen für Sie übersichtlich zusammengestellt. Erfahren Sie alles über Wartezeiten, Terminvereinbarung und die Auswahl der passenden Reha-Einrichtung.

    So können Sie Ihre Reha entspannt und sorgenfrei antreten!  Mehr Infos