Um eine ambulante Rehabilitation in Anspruch nehmen zu können, muss ein Reha-Antrag (PDF, 501 KB) gestellt werden.
Die Antragstellung erfolgt über Ihre*n behandelnde*n Ärztin*Arzt. Im Antrag muss das Feld „ambulante Rehabilitation“ angekreuzt werden.
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die zuständige Landesstelle der Pensionsversicherung übermittelt werden. Die Zuständigkeit richtet sich ausschließlich nach dem Wohnort.